Der Gesamtsieger in einem Warenkorb wird über einen Indexwert ermittelt. Dieser setzt sich pro Produkt aus zwei Votings zusammen:
- dem CASH-Juryvoting: der Summe aus dem möglichen Punktehöchstwert 30, abgegeben von der Jury. Die Detailergebnisse wurden in der Jänner-Ausgabe 2020 veröffentlicht;
- dem Konsumentenvoting: Prozentwert „beste Neueinführung“, ermittelt in der Konsumentenumfrage. Die Basis für die Frage „beste Neueinführung“ sind jene Personen, die zumindest ein Produkt aus dem jeweiligen Warenkorb kennen. Abgefragt werden die von der Experten-Jury nominierten „Top Innovationen“.
- die gestützte Bekanntheit: Sie wird von der Grundgesamtheit/Stichprobengröße n=1.000 ermittelt. Sie fließt NICHT in den Indexwert ein, sondern ist die Ausgangsbasis für die Frage nach der „besten Neueinführung“. Wir präsentieren Ihnen die gestützte Bekanntheit als besondere Serviceleistung.